Einfuhr

Einfuhr
Import.
I. Allgemein:1. Begriff: Entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von  Waren und/oder  Dienstleistungen aus dem Ausland.
- 2. Arten: a) Direkte E. (unmittelbare E.): E. der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die (teils durch Vermittlung von Agenten) mit den ausländischen Lieferanten direkt abschließen.
- Indirekte E. (mittelbare E.): E. durch  Einfuhrhändler, die ihrerseits die nachgeordneten Handelsstufen und die weiterverarbeitenden Betriebe beliefern ( Einfuhrhandel).
- b) Sichtbare E.: Warenimporte, also Güter der Ernährungswirtschaft, Rohstoffe, Halb- u. Fertigwaren.
- Unsichtbare E.: E. von entgeltlichen Dienstleistungen, also z.B. Leistungen ausländischer Schiffe beim Transport FOB gekaufter oder CIF verkaufter Waren, Vermittlungsleistungen ausländischer Banken, Dienstleistungen im Ausland für inländische Reisende etc.
II. Außenwirtschaftsgesetz:Verbringen von Sachen oder Elektrizität aus  fremden Wirtschaftsgebieten in das  Wirtschaftsgebiet. Wenn Waren zunächst aus  Drittländern in eine  Freizone oder ein Nichterhebungsverfahren übergeführt werden, liegt ein E. erst vor, wenn sie in der Freizone des Kontrolltyps I verbraucht, gebraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (§ 4 AWG).
III. Zollrecht:Verbringen von Waren, d.h. von allen beweglichen Sachen, sowie die Lieferung von elektrischer Energie in das  Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist ein Realakt, kein Zollverfahren. Bes. bedeutet E. nicht die Überführung in den freien Verkehr. Das Entstehen der Zollschuld ist bei ordnungsgemäßem Verhalten (kein Einfuhrschmuggel) nicht an den Zeitpunkt der E. geknüpft, sondern hängt von der Überführung der Ware in den freien Verkehr ab, der sich je nach dem vom Zollbeteiligten gewählten Zollverfahren ergibt. Das Gleiche gilt für  Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die anderen nach Steuergesetzen für eingeführte Waren zu erhebenden  Verbrauchsteuern, für die i.Allg. die Bestimmungen des Zollrechts sinngemäß anzuwenden sind.
IV. Umfang: Außenhandel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Einfuhr — Einfuhr, die Einbringung der Waaren u. Handelsartikel, die ein Volk aus dem Auslande bezieht; eine Wechselwirkung der Ausfuhr; s.u. Handel. Sie richtet sich nach dem Zustande der Industrie eines Landes, indem ein solches, dessen Industrie noch in …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einfuhr — (Import), die Versorgung eines Landes mit fremden Gütern; auch der Betrag dieser Güter selbst, die teils zur Deckung des heimischen Bedarfs dienen, teils, und zwar dann besonders bei der zeitweiligen E., auf Niederlagen und bei der unmittelbaren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einfuhr — bedeutet am Oberharz so viel wie Einhängen in den Schacht, namentlich bei großen Gegenständen, z.B. Hölzern für den Schachtausbau …   Lexikon der gesamten Technik

  • Einfuhr — Einfuhr, Import, durch den auswärtigen Handel vermittelte Versorgung eines Landes mit ausländischen Waren; Hauptgegenstand der Erhebung von Zöllen (s. Einfuhrzoll) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einfuhr — Einfuhr, s. Handel; E.verbote, s. Prohibitivsystem …   Herders Conversations-Lexikon

  • Einfuhr — ↑Import …   Das große Fremdwörterbuch

  • Einfuhr — Zufuhr; Import * * * Ein|fuhr [ ai̮nfu:ɐ̯], die; , en: das Einführen von Waren /Ggs. Ausfuhr/: die Einfuhr von Spirituosen wurde beschränkt. Syn.: ↑ Import. Zus.: Wareneinfuhr. * * * Ein|fuhr 〈f. 20〉 das Hereinbringen ausländischer Waren ins… …   Universal-Lexikon

  • Einfuhr — Import ist die gängige Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren Wohnsitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Das Gegenteil von Import ist der Export. Der Export saldiert sich mit dem Import …   Deutsch Wikipedia

  • Einfuhr — die Einfuhr, en (Mittelstufe) Import von bestimmten Waren Beispiel: Die Einfuhr von Holz nimmt zu …   Extremes Deutsch

  • Einfuhr — 1. Import. 2. Einfuhrgut, eingeführte Ware, Import[ware]. * * * Einfuhr,die:Import …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einfuhr — Ein·fuhr die; , en; 1 nur Sg; das Einführen (1) von Waren aus dem Ausland, z.B. von Erdöl, Weizen o.Ä. ≈ Import ↔ Ausfuhr, Export: die Einfuhr von Tierfellen beschränken || K : Einfuhrbeschränkung, Einfuhrbestimmung, Einfuhrgenehmigung,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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